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Osttangente: Korrektur des ungenügenden Lärmschutzes

Weil der Bund nur ungenügende Lärmschutz-Massnahmen entlang der Osttangente realisiert, hat der Grosse Rat weiterführende Massnahmen beschlossen und fordert sogar noch weitere solche. Ich bin erleichtert – und frustriert von der Haltung des Bundesamts!

Mein Fraktions-Votum aus der Rats-Debatte vom 14. Mai 2020:

Die SP-Fraktion stimmt dem Bericht der UVEK zu und unterstützt das Ansinnen, dass noch nachgebessert wird. Dabei handelt es sich um Massnahmen zur Kompensation der ungenügenden Bundesmassnahmen. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Kommission in dieser Frage so einig war.

Wenig erfreulich ist – und das muss hier einfach mit Nachdruck erwähnt sein – wenig erfreulich ist, dass es überhaupt nötig ist, dass wir uns hier gegen die Minimal-Erfüllung von Bundesgesetz und somit gegen die Praxis des ASTRA so sehr zur Wehr setzen müssen.
Die heutigen Einwohnerinnen und Einwohner in der Breite respektive im Gellert und im Kleinbasel leiden unter Bauentscheiden, die sich in der Zwischenzeit als falsch erwiesen haben. Die Menschen leiden unter dem immer noch zunehmenden Lärm der Osttangente, die dort quer durch das Wohngebiet führt. Es liegt auf der Hand, dass Lärmschutz-massnahmen dort dringend nötig sind.

Nun: Es ist schon per se ein RIESEN Frust, dass der Bund nicht MEHR dafür tun muss, dass die Bevölkerung vom durch die Autobahn verursachten Lärm entlastet wird.
Es ist ein RIESEN Frust, dass die gesetzlichen Massnahmen zu wenig weit gehen und zum Teil darin enden, dass Anwohnende als letztes Mittel Lärmschutzfenster erhalten, diese aber nie öffnen können, weil sie sonst logischerweise wieder zugedröhnt werden – und es ist ein weiterer Frust dass, wenn Lärmschutz-Massnahmen sehr teuer sind, es dann sogar eine sogenannte «Erleichterung» gibt – aber eine «Erleichterung» nicht für die Anwohnenden, sondern für den Bund. Mit anderen Worten: Es ist zwar anerkannterweise zu laut, aber der Bund muss trotzdem nichts machen.
Wir sehen da einmal mehr eine frappante Schieflage zwischen finanziellen Überlegungen und dem Schutz der Lebensqualität der Menschen, die hier leben. Und die nicht nur den ganzen Tag hinter geschlossenen Lärmschutzfenstern sitzen möchten.

Dann kommt noch hinzu – das ist auch im Bericht der UVEK nachzulesen – dass für die Berechnung des Lärms, den die Menschen entlang der Osttangente ertragen müssen, dass für diese Berechnung nur die Quelle «Autobahn» eingerechnet wird. Der Lärm, der von den Güterzügen noch dazukommt, der wird aus formellen Gründen nicht dazu gezählt. Das heisst, dass wir die Betroffenen – unsere Quartierbevölkerung – einfach doppelt im Regen stehen lassen, wenn wir uns zufrieden geben mit dem, was der Bund zu tun bereit ist.
Wenn es um Lärmschutz geht, dann knausert man beim ASTRA aufgrund der geltenden Grundlagen. Und man sucht auch nicht ernsthaft eine Zusammenarbeit mit den sehr engagierten Anwohnenden-Vertretungen, die es gibt – auf beiden Seiten der Schwarzwaldbrücke! Von ihnen kommen konstruktive Ideen, wenn man sie hören will.
Es gibt zwar Informations-Anlässe, aber dort sagt man eigentlich hauptsächlich: Wir machen das Nötigste, der Rest ist zu teuer und deshalb unverhältnismässig. Man beruft sich auf die bereits erwähnten «Erleichterungen». Ganz ehrlich: Ich finde das ein Trauerspiel.

Dann kommt noch das Tabu der Temporeduktion hinzu. Auf einer Strasse wie der Osttangente wäre keine andere Massnahme so hilfreich wie eine Temporeduktion auf 60 auf dem Abschnitt durch die bewohnten Gebiete. Dass diese Massnahme immer noch GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen wird, zeigt, wie weit weg von den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung das Bundesamt ist. Temporeduktionen sind weiterhin nur möglich, wenn sie sicherheits- oder verkehrstechnisch begründet werden können. Dass der Lärmschutz kein möglicher Grund ist, das ist stossend. Da ist ENDLICH ein Anpassen der Haltung auf Bundesebene angezeigt. Nicht jede Autobahn führt durch wenig besiedeltes Gebiet – die Stadtautobahnen beeinträchtigen die Lebensqualität von Tausenden Menschen ganz direkt. Die UVEK setzt sich überparteilich dafür ein, dass beim Bund einmal mehr eingefordert wird, dass Temporeduktionen auf Autobahnen möglich sind, wenn sie so vielen Menschen helfen – wie in diesem Fall.
Da ist man offenbar noch am Bohren dicker Bretter. Ich hoffe sehr, dass unsere Vertreterinnen im Bundesparlament etwas erreichen werden.

Fazit: Die geplanten Lärmschutzmassnahmen des ASTRA reichen hinten und vorne nicht aus.

Umso erfreulicher ist es, dass unser Kanton bereit ist, mehr zu tun als das ASTRA und mehr als das gesetzliche Minimum. Besonders hervorheben möchte ich die Lärmschutzwand im Gebiet des Gellertschulhauses und des Kindergartens dort. Gut, dass dies noch so gestaltet werden kann, dass es nicht auf Kosten der Aufenthaltsqualität auf der Galgenhügel-Promenade gehen wird.

Wie die UVEK ist die SP-Fraktion der Meinung, dass insgesamt aber noch mehr geht. Beispielsweise wünschen wir uns, dass die Überdachung der West-Spur in der ursprünglich vorgesehenen Länge geplant wird, und nicht nur halb so lang. Deshalb unterstützen wir den Bericht der UVEK mit einer teilweisen Rückweisung des Projektes zur Nachbesserung und bitten Sie, diesem zuzustimmen. Folglich muss dann die Motion von Dominique König stehen gelassen werden.

2 thoughts on “Osttangente: Korrektur des ungenügenden Lärmschutzes”

    1. Danke, Michael. Ich werde jedesmal echt hässig, wenn ich wieder darüber nachdenke. 60km/h auf den betroffenen Streckenabschnitten wäre so günstig, so effizient und so einfach… Ich schüttle gerade wieder den Kopf.

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