Blog

Nein zu dieser Zumutung!

Ein Gesetzes-Text in der Verfassung? Und noch dazu einer, der die EMRK verletzt? Das kann doch keine Option sein!

Die sogenannte Durchsetzungsinitiative, über die wir Ende Februar 2016 abstimmen, ist in so vielerlei Hinsicht eine Zumutung.

Ich will nur auf die drei Punkte eingehen, die mir am meisten auf dem Magen liegen.

  1. Schon allein die Lancierung der Initiative war ein unglaublicher Affront gegen unser ganzes politisches System. Bundesrat und Bundesparlament waren dabei, die vom Volk angenommene „Ausschaffungsinitiative“ umzusetzen, als die „Durchsetzungsinitiative“ lanciert und eingereicht wurde. Die Zeit, die dem Gesetzgeber zur Umsetzung zustand, war noch längst nicht verstrichen – dennoch beschuldigte die SVP Bundesrat und Parlament, seine Arbeit nicht zu tun. Das ist ein Angriff auf unsere Institutionen und unser System der direkten Demokratie.
  2. Die Initiative gibt vor, die Arbeit von Bundesrat und Parlament vorauseilend zu erledigen. Dass dadurch ein Gesetzes-Text in die Verfassung geschrieben werden soll, scheint den Initianten egal zu sein. Auch dies ist eine Missachtung unseres Rechtssystems.
  3. Dass ausgerechnet die Schweiz als das Land, das die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht mehr achtet, eingehen soll, schmerzt unglaublich. Da können die Initianten noch lange betonen, dass die meisten Grundsätze aus der EMRK auch in der Verfassung explizit verankert seien. Was nützt das denn, wenn in die gleiche Verfassung Bestimmungen geschrieben werden, die nicht nur eigentlich ins Gesetz gehören, sondern zugleich auch noch eben diese EMRK verletzen? Mit dem Text der Durchsetzungsinitiative werden nämlich z.B. Art. 8 der EMRK (Recht auf Familie) explizit nicht mehr gelten soll. Bereits mit dieser Initiative wird also ein erstes Mal das Schweizer Recht über das Völkerrecht gestellt. Das ist unfassbar! Und es schadet der Schweiz und ihrem Ansehen.

Stellen wir uns dieser perfiden, unlauteren Politik entgegen, die unser Rechtssystem unterwandert. Stimmen wir NEIN am 28. Februar!