Schlussabstimmung
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Klimawirkungsabschätzung – ein nötiges neues Instrument

Im Grossen Rat haben wir am 17. Januar 2024 die Einführung einer Klimawirkungsabschätzung beschlossen. Sie soll uns ermöglichen, bei Projekten des Kantons, deren Auswirkungen auf die CO2-Bilanz und das klimagerechte Handeln des Kantons besser zu verstehen. Bürgerliche haben sich dagegen gewehrt.

Mein Fraktionsvotum:

Das Einführen dieses Instrumentes ermöglicht es unserem Kanton, unsere Projekte besser zu erfassen und zu verstehen, wo wir noch welche CO2-Reduktions-Potenziale haben.
Die Bevölkerung hat das Netto-Null-Ziel 2037 beschlossen – sie hatte sogar zu 2030 Ja gesagt. Wir können diesem kantonalen Ziel nur gerecht werden, wenn wir auch bereit sind, zu lernen und wirklich hinzuschauen.

Es ist höchste Eisenbahn, dass wir bei jedem Projekt nicht nur die Parkplatz-Bilanz und die Baum-Bilanz auflisten – sondern dass wir uns befähigen, bei jedem Projekt auch zu sagen, welche Klimabilanz es hat. Es ist der Moment, in dieser Beziehung rasch und effizient dazuzulernen, sonst nimmt unser Kanton seine Verantwortung nicht wahr.

Es ist eine Tatsache, dass in den letzten paar Jahren bedauerliche, kleiner Bauprojekte im Zuge von Rahmenausgabenbewilligungen und Instandhaltungsprojekten realisiert wurden, die nicht den heutigen Vorstellungen klimabewussten Handelns entsprachen. Strassen wurden saniert, Plätze neu gestaltet – und danach lag dort eine unverändert grosse Asphaltfläche. Peter Merian-Strasse, St. Alban-Kirchplatz, Furkastrasse… das geht alles klimaschonender.
Diese Projekte zeigen, dass wir als Kanton noch viel lernen müssen – und dass uns heute wohl auch noch die geeigneten Instrumente fehlen um die Klimawirkung eines Projektes zu erfassen, zu beziffern und uns selber eben halt auch wirklich dazu bringen müssen, hinzuschauen, zu benennen, wie wir aufgrund dieser Erkenntnisse planen wollen.

Es gab vor nicht allzu langer Zeit, da haben wir über die Gestaltung eines Strassenzuges gesprochen und die Verwaltung hat uns mehrfach und eindrücklich in Grillsteak-Aequivalenten ausgerechnet, wie hoch der CO2-Ausstoss für dieses Projekt wäre. Das zeigt: Es ist möglich, es ist Knowhow da – und wir müssen anfangen, dieses standardmässig anzuwenden! Bei späteren Projekten hat man dann aber wieder auf diese Rechnung verzichtet. Das ist schade.

Aus diesem Grund lehnen wir auch die Anträge der Regierung ab und wollen bei der Variante, wie sie die UVEK vorschlägt, bleiben.

Zum einen geht es um die Untergrenze bei den Projekten, die mit der Checkliste geprüft werden sollen: Es macht doch einfach Sinn, dass alle Geschäfte, die ins Parlament kommen, diesen “Quickcheck” kurz durchlaufen. Ich möchte hier noch einmal betonen: Man würde diesen Quickcheck machen – das sind Fragen mit “ja/nein”-Charakter – und wenn dabei rauskommt, dass keine Klimarelevanz vorhanden ist, dann lässt man es dabei bewenden. Das mag zum Beispiel der Fall sein, wenn eine zusätzliches Gerichtspräsidium bewilligt wird – oder wenn wir über ein günstiges U-Abo für Jugendliche entscheiden.
Wenn aber eine Klimarelevanz da ist, dann sollten wir uns nicht davor scheuen, diese Bilanz anzuschauen. Analog der schon erwähnten Parkplatz- oder Baum-Bilanz, wie wir sie ja schon kennen.

Wenn wir das ausschliesslich bei referendumsfähigen Geschäften tun, entlarven wir uns als etwas mutlos. Wir schauen nur genau hin, wenn die Stimmbevölkerung uns auf die Finger klopfen kann – ansonsten machen wir ein Auge zu und schauen die Bilanz nicht so genau an. Das ist doch auch ein Affront gegenüber der Stimmbevölkerung.

Und auch die Klimagerechtigkeit sollten wir nicht aus der Vorlage rausstreichen – denn auch sie war ein wichtiger Bestandteil der Volksabstimmung zu unserem Netto-Null-Ziel, von der Bevölkerung überdeutlich bestätigt.

Wir von der SP sind der Überzeugung, dass es sehr wichtig wird, dass bei allen relevanten kantonalen Projekten auch unsere Rolle als Kanton im Bezug auf unseren CO2-Fussabdruck ausserhalb der Kantonsgrenzen hinterfragt und dargelegt wird. Dies mag nicht in harten Zahlen möglich sein, dass heisst aber nicht, dass wir dazu nicht trotzdem Überlegungen anstellen sollten und allfällige Konfliktfelder in Bezug auf unsere Zielsetzungen benennen müssen. Wir machen es uns sehr einfach, wenn wir unseren übermässigen Ressourcen-Verbrauch nicht gezielt analysieren und uns auch bewusst werden, was unser Handeln als Kanton für Auswirkungen auf die Welt ausserhalb der Kantonsgrenzen hat.

Und ich komme gerne nochmal darauf zurück: Wir als Gesamtgesellschaft bewegen uns in diesem Bereich in einem grossen Lernfeld. Und da ist es logisch, dass der Kanton eine Vorbild-Rolle hat und diese Lernkurve extra schnell schaffen muss. Wenn wir es nicht schaffen, sehr rasch unseren Handlungs-Spielraum besser zu nutzen, werden wir unsere gesetzlichen Ziele verfehlen und damit den klaren Auftrag der Stimmbevölkerung nicht erfüllen.

Die Klimawirkungsabschätzung ist ein zentrales Puzzle-Stück auf dem Weg zu Basel 2037 und zu einen klimagerechten Kanton Basel-Stadt.

Nachtrag: Der Antrag der Regierung, nur referendumspflichte Vorlagen zu prüfen, kam leider durch. Den Antrag, die Klimagerechtigkeit aus der Vorlage zu streichen, konnten wir abwehren.