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Für mehr Klarheit bei Mitwirkungsverfahren

Aufgrund eines ganzseitigen Artikels über Mitwirkungsverfahren in Basel, die einen Teil der Bevölkerung offenbar frustriert haben, hatte ich reagiert und gesagt, dass das Hauptproblem meines Erachtens darin liegt, dass für die Menschen, die sich einbringen wollten, die bestehenden Spielräume nicht klar waren. Dass ich deshalb daraufhin als Technokratin beschimpft wurde, war für mich etwas überraschend.

Dass der Kanton Basel-Stadt in §55 seiner Verfassung der Bevölkerung das Recht auf Mitwirkung einräumt für Projekte, die sie „besonders betreffen“, ist ein kostbares Gut. Es zeigt sich, dass dabei aber zu vieles zu unpräzise ist. Sowohl der Verfassungsartikel als auch Verordnung und Leitfaden schaffen nicht genügend Klarheit – und so kommt es zur von den Medien kolportierten Unzufriedenheit. Es entsteht der Eindruck, die Verwaltung (gerne auch „Beamte“ genannt, was falsch ist) würde schlussendlich „eh einfach machen, was sie wollen“. Dieser Eindruck ist so schade wie in seiner Absolutheit falsch.

Wichtig ist, dass den Menschen vermittelt wird, inwiefern sie sich bei der Ausarbeitung von Projekten in ihrer Umgebung einbringen können. Geht es z.B. darum, den Charakter eines Platzes mitzuprägen (grüner Platz mit Kunst, geteerter Platz für Feste und Märkte oder ruhiger Begegnungsort mit Sitzgelgenheiten…? -> grosser Spielraum), geht es lediglich darum zu ermitteln, ob die Anwohnenden z.B. einen von der zur Auswahl stehenden Bodenbeläge bevorzugt (-> kleiner Spielraum) oder ist aufgrund (z.B.) gesetzlicher Vorgabe ein Projekt eigentlich schon fix (-> kein Spielraum)? Mitwirkungsverfahren über Gestaltungselemente, die durch geltende Gesetze, Normen, Richtpläne oder Gestaltungskonzepte klar vorgegeben sind, machen keinen Sinn und wecken falsche Erwartungen. Natürlich müssen in so einem Fall die Anwohnerschaft und weitere Betroffene frühzeitig und klar verständlich informiert werden.

Ich fordere, dass die Mitwirkung als Instrument so definiert wird, dass die bestehenden Spielräume für die Beteiligten klar sind. Das ist alles. Dass ich deshalb als Technokratin abgestempelt werde, hat mich etwas überrascht. Aber sei’s drum.
Ganz klar ist: Ich will der Bevölkerung das Recht zur Mitwirkung nicht wegnehmen – im Gegenteil!
Ich werden einen entsprechenden Vorstoss im Grossen Rat einreichen. Ich bin an der Erarbeitung dran.

Die erwähnten Artikel als PDF zum Download.